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   BVerwG, 10.11.1978 - IV C 35.76   

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https://dejure.org/1978,757
BVerwG, 10.11.1978 - IV C 35.76 (https://dejure.org/1978,757)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1978 - IV C 35.76 (https://dejure.org/1978,757)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1978 - IV C 35.76 (https://dejure.org/1978,757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohnbauvorhaben im Außenbereich - Beeinträchtigung öffentlicher Belange - Folgebebauung - Verkehrslärm-Immissionen - Benachbarte Verkehrswege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinrächtigung öffentlicher Belange durch Außenbereichsvorhaben; Verkehrslärm-Immissionen bei Folgebebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 213
  • BauR 1979, 39
  • ZfBR 1979, 36
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 4 C 35.76
    Dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht z.B. in dem Urteil vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 6 [S. 19]) ausgeführt, daß sich die Prüfung, ob das Vorhaben "unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen" usw. erfordert, auf das jeweils streitige Vorhaben beschränkt und nicht auch die etwaigen Folgebauten umfaßt.

    Ist dies im Einzelfall zu verneinen, so beeinträchtigt das Vorhaben nicht öffentliche Belange deswegen, weil etwaige Folgebauten erheblich belästigt werden könnten, und zwar schon deshalb nicht, weil der Gleichheitssatz nicht gebieten würde, ebenso wie das nicht erheblich belästigte Vorhaben auch weitere Vorhaben zu genehmigen, denen - anders als dem streitigen Vorhaben - erhebliche Belästigungen drohen (vgl. auch zu dieser Überlegung das Urteil vom 2. Juli 1963 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90

    Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten

    Dazu nimmt die Rechtsprechung unwidersprochen an, daß eine solche Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtzurechnung nicht erlaubt ist (siehe Urteile vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 6 S. 14 und vom 10. November 1978 - BVerwG 4 C 35.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 153 S. 86 sowie Beschluß vom 14. September 1967 - BVerwG IV B 68.67 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 49 S. 165 ).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 1 ZB 13.2596

    Baugenehmigungspflichtige Aufschüttung; dienende Funktion für

    Ob Folgewirkungen eines Vorhabens für die Entscheidung über seine Genehmigung erheblich sind, ist für die verschiedenen in Betracht kommenden öffentlichen Belange unterschiedlich zu beantworten (BVerwG, U.v. 10.11.1978 - IV C 35.76 - juris Rn. 16; B.v. 19.2.1987 - 4 B 242.86 - juris Rn. 8; Weyreuther, a.a.O., S. 233 Nr. 2.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2422/02

    Baugenehmigung - entgegenstehender öffentlicher Belang; schädliche

    Ob eine danach zu erwartende Folgebebauung zusätzliche Probleme aufwerfen wird, muss dagegen außer Betracht bleiben (BVerwG, Urteil vom 10.11.1978 - 4 C 35.76 - BauR 1979, 39; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl. 2002, § 35 RdNr. 69; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, 2. Aufl. 1999, § 35 RdNr. 172).
  • BVerwG, 29.01.1980 - 4 B 242.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit eines

    Das Berufungsurteil beruht auch nicht Verfahrensfehlerhaft auf einem Verstoß gegen die in § 144 Abs. 6 VwGO vorgeschriebene Bindungswirkung des in diesem Rechtsstreit früher ergangenen Revisionsurteils vom 10. November 1978 - BVerwG 4 C 35.76 - (BRS Bd. 33 Nr. 70).
  • VG Stuttgart, 06.07.2006 - 6 K 4027/05

    Schweinestall; Anwendbarkeit der VDI-Richtlinie 3471 auf einen einzelnen

    Nachdem die Richtlinie aber auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Fachleuten verschiedener Fachgebiete beruht, wird sie von der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig als Entscheidungshilfe bei der Bewertung von Immissionen, die von Schweinemastbetrieben ausgehen, herangezogen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1978 - 4 C 35.76, BauR 1979, 39; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2184/94 - und Urt. v. 31.08.1995 - 8 S 1819/95 -).
  • VG Stuttgart, 14.10.2003 - 6 K 1480/02

    Unzulässigkeit eines Schweinemastbetriebs wegen Geruchsbelästigungen

    Diese Richtlinie, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Fachleuten verschiedener Fachgebiete beruht, wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig als Entscheidungshilfe bei der Bewertung von Immissionen, die von Schweinemastbetrieben ausgehen, herangezogen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1978 - 4 C 35.76BauR 1979, 39; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2184/94 und Urt. v. 31.08.1995 - 8 S 1819/95 -).
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